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Hebesätze, Grundsteuer A und B, Erlasse Realsteuersätze

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Bemerkung

Fachbereichsleiter Sebastian Siemers erläutert, wie die Hebseätze kalkuliert wurden und stellt die neu berechneten Hebsätze vor.
Ausschussmitglied Martina Harms kann die derzeitige Kalkulation nachvollziehen, wünscht sich jedoch, dass die Verschiebungen zwischen einzelnen Steuerschuldnern sowie die Verschiebungen zwischen den Grundsteuern A und B im Jahr 2025 ausgewertet und politisch vorgestellt und beraten werden, damit ggf. Anpassungen zum Jahr 2026 vorgenommen werden können.
Es wird vereinbart, dass hierzu in den Sitzungen des Finanzausschusses weiterhin berichtet wird.
Sodann empfiehlt der Finanzausschuss dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen folgende Beschlüsse zu fassen:
Der „aufkommensneutrale Hebesatz“ wir mit einer Höhe von 240 v. H. ermittelt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A im Jahr 2025 wird festgesetzt auf 240 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2025 wird festgesetzt auf 240 v.H.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzung mit den in dieser Vorlage beschlossenen Hebesätzen für die Grundsteuern A und B wird beschlossen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Jahr 2025 nicht verändert und in der Satzung auf 400.v.H. festgesetzt.

Sitzung

Organisation Finanzausschuss

Nummer 14/2021-2026

Datum Montag, 9. Dezember 2024

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Vorlage

Nummer 500/2021-2026

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