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BBPL zur 73. Änderung Sonderbaufläche Erholung Rechtenfleth

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Bemerkung

Ratsmitglied Hannes Mahlstedt führt aus, dass er den Schritt als wichtig für den sanften Tourismus in der Gemeinde Hagen im Bremischen erachten würde. Durch das Aufstellen von Tiny-Häusern und Zirkuswagen würde kein großer Eingriff in die Natur entstehen.
Der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen fasst folgenden Beschluss:
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 08.08.2024 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen werden gemäß Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Feststellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ´Sonderbaufläche Erholung / Freizeit´, Ortsteil Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen, bestehend aus der Planzeichnung wird mit der Begründung gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.

Sitzung

Organisation Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen

Nummer 19/2021-2026

Datum Montag, 16. Dezember 2024

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Vorlage

Nummer 487/2021-2026

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