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Hebesätze, Grundsteuer A und B, Erlasse Realsteuersätze

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Bemerkung

Fachbereichsleiter Sebastian Siemers erklärt, dass bisher 98 % der Schreiben des Finanzamtes ausgewertet seien. Bis zum 30.06.2025 habe die Gemeindeverwaltung noch die Möglichkeit, dem Hebesatz zu korrigieren, wenn man feststelle, dass man doch deutlich unter den angepeilten 1,9 Millionen liegen würde.
Ratsmitglied Marco Vehrenkamp richtet seinen Dank an die Verwaltung, besonders an die Kämmerei, dass man heute über ein solchen Vorschlag diskutieren könne. Damit hätte er vor gut einem Jahr nicht gerechnet. Er bittet darum, genau die Veränderung zwischen Grundsteuer A und B im Auge zu behalten und in Zukunft noch einmal darüber zu diskutieren. Die Gruppe werde den Verwaltungsvorschlag mittragen.
Ratsmitglied Christoph Werde bedankt sich ebenfalls beim Fachbereichsleiter Sebastian Siemers und seinem Team für die gute geleistete Arbeit. Er mutmaßt, dass sicherlich viele Anrufe bei der Behörde eingehen werden, die sich über die erhöhten Kosten beschweren. Die CDU-Fraktion werde die zunächst aufkommensneutrale Festsetzung des Hebesatzes ebenfalls mittragen. Auch er erachtet es für wichtig, dass die Angelegenheit im kommenden Jahr begleitet werde.
Der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen fasst folgenden Beschluss:
Der „aufkommensneutrale Hebesatz“ wir mit einer Höhe von 240 v. H. ermittelt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A im Jahr 2025 wird festgesetzt auf 240 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2025 wird festgesetzt auf 240 v.H.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzung mit den in dieser Vorlage beschlossenen Hebesätzen für die Grundsteuern A und B wird beschlossen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Jahr 2025 nicht verändert und in der Satzung auf 400.v.H. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:

Sitzung

Organisation Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen

Nummer 19/2021-2026

Datum Montag, 16. Dezember 2024

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Vorlage

Nummer 500/2021-2026

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