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Beschlusstext
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Bemerkung
Ratsmitglied Marco Vehrenkamp richtet seinen Dank an die Verwaltung, besonders an die Kämmerei, dass man heute über ein solchen Vorschlag diskutieren könne. Damit hätte er vor gut einem Jahr nicht gerechnet. Er bittet darum, genau die Veränderung zwischen Grundsteuer A und B im Auge zu behalten und in Zukunft noch einmal darüber zu diskutieren. Die Gruppe werde den Verwaltungsvorschlag mittragen.
Ratsmitglied Christoph Werde bedankt sich ebenfalls beim Fachbereichsleiter Sebastian Siemers und seinem Team für die gute geleistete Arbeit. Er mutmaßt, dass sicherlich viele Anrufe bei der Behörde eingehen werden, die sich über die erhöhten Kosten beschweren. Die CDU-Fraktion werde die zunächst aufkommensneutrale Festsetzung des Hebesatzes ebenfalls mittragen. Auch er erachtet es für wichtig, dass die Angelegenheit im kommenden Jahr begleitet werde.
Der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen fasst folgenden Beschluss:
Der „aufkommensneutrale Hebesatz“ wir mit einer Höhe von 240 v. H. ermittelt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A im Jahr 2025 wird festgesetzt auf 240 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2025 wird festgesetzt auf 240 v.H.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzung mit den in dieser Vorlage beschlossenen Hebesätzen für die Grundsteuern A und B wird beschlossen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Jahr 2025 nicht verändert und in der Satzung auf 400.v.H. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Organisation Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen
Nummer 19/2021-2026
Datum Montag, 16. Dezember 2024
Nummer 500/2021-2026