Status
Frist
Top
Beschlusstext
Kommentare
Bemerkung
Für die Einführung in Teilflächen des Gemeindegebietes müsste der Geltungsbereich 10 % der Gemeindefläche erreichen, diese Vorgabe bezöge sich auf den tatsächlich bebauten Bereich, bzw. auf den Innenbereich einer Ortschaft. Diese Grenze ließe sich in unserer Gemeinde mit keiner Ortschaft erreichen. Daher habe die Verwaltung versucht, die Ortschaften Hagen, Bramstedt und Uthlede zu einem Teilgebiet zusammenzufassen da in diesen Ortschaften die höchsten rechtlichen Übereinstimmungen mit der Grundsteuer C vorhanden seien und auch die städtebaulichen Bedarfe erfüllt seien. Der ermittelte Flächenanteil beträgt aber lediglich 2,5 % der Gemeindefläche. Die Differenz zu den vorgegebenen 10 % sei damit zu groß. Nach interner Abstimmung und unter Hinzuziehung von rechtlichen Bewertungen, u.a. durch den Niedersächsischen Städte und Gemeindebund, kämen die Beteiligten zu dem Entschluss, dass die rechtlichen Bedingungen für eine Einführung der Grundsteuer C aktuell nicht erfüllt werden könnten. Dementsprechend könne die Grundsteuer C in der Gemeinde Hagen im Bremischen nicht rechtsicher eingeführt werden.
Bürgermeister Andreas Wittenberg pflichtet dem Fachbereichsleiter Sebastian Siemers bei. Hier sei es auffällig, dass ein Gesetz am ländlichen Raum vorbeigemacht wurde, da niemand im ländlichen Raum die Möglichkeit haben werde, diese 10 % - Klausel zu erfüllen. Die Gemeinde hoffe auf eine Nachbesserung, da sie es als gutes Instrument erachtet, um den Leerstand von Grundstücken zu verhindern.
Ratsmitglied Leo Mahler führt aus, dass es der Antrag der Gruppe gewesen sei, dass die Angelegenheit geprüft werde. Dies wurde vorgenommen und das freue ihn sehr. Auch dass der Bürgermeister die Angelegenheit als Thema empfunden habe, was er in Zukunft im Auge behalten werde. Er selbst habe ebenfalls recherchiert und er sei auch zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht rechtsicher umgesetzt werden könne.
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die Grundsteuer C wird für das Jahr 2025 nicht eingeführt. Die Entwicklung der Rechtslage wird weiterhin beobachtet und die Einführung jährlich geprüft.
Organisation Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen
Nummer 19/2021-2026
Datum Montag, 16. Dezember 2024
Nummer 517/2021-2026