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Bauleitplanverfahren 72. Änderung FPL Kindertagesstätte Sandstedt

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Bemerkung

Ausschussvorsitzender Hannes Mahlstedt erläutert kurz Inhalt und Anlass der Vorlage.
Antonia Funke vom Planungsbüro instara trägt die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge anhand einer PowerPoint-Präsentation dar. Gleichzeitig beantwortet sie inhaltliche Verständnisfragen. Die PowerPoint-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen, wie folgt zu beschließen:
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 11.09.2024 zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sandstedt der Gemeinde Hagen im Bremischen werden gemäß Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Feststellung der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes ´Kindertagesstätte
Sandstedt´, Ortsteil Sandstedt der Gemeinde Hagen im Bremischen, bestehend aus der Planzeichnung wird mit der Begründung gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 23/2021-2026

Datum Donnerstag, 28. November 2024

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Vorlage

Nummer 513/2021-2026

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