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Beschlusstext
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Bemerkung
Frau Antonia Funke vom zuständigen Planungsbüro INSTARA stellt die wesentlichen Punkte und Entscheidungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen vor.
Ohne Diskussion empfiehlt der Klima-, Bau- Umwelt- und Entwicklungsausschuss dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 08.08.2024 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 Bau GB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen werden nach Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Feststellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Erholung/ Freizeit“, Ortsteil Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen, bestehend aus der Planzeichnung wird mit der Begründung gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Nummer 22/2021-2026
Datum Dienstag, 24. September 2024
Nummer 487/2021-2026