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BBPL zur 73. Änderung Sonderbaufläche Erholung Rechtenfleth

Beschlusstext

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Bemerkung

Ausschussvorsitzender Hannes Mahlstedt erläutert kurz Inhalt und Anlass der Vorlage.
Frau Antonia Funke vom zuständigen Planungsbüro INSTARA stellt die wesentlichen Punkte und Entscheidungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen vor.
Ohne Diskussion empfiehlt der Klima-, Bau- Umwelt- und Entwicklungsausschuss dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 08.08.2024 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 Bau GB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen werden nach Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Die Feststellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Erholung/ Freizeit“, Ortsteil Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen, bestehend aus der Planzeichnung wird mit der Begründung gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 22/2021-2026

Datum Dienstag, 24. September 2024

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Vorlage

Nummer 487/2021-2026

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