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Beschlusstext
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Bemerkung
Herr Burkhard Lichtblau, vom Planungsbüro instara, stellt die wesentlichen Punkte vor.
Zu Unterpunkt 4 äußert Ausschussmitglied Werner Hahn seine Sorge bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, im Einzelnen die Höhenfestsetzungen First- und Traufhöhe sowie der Dachneigung. Hier spricht er sich dafür aus, andere Festsetzungen vorzunehmen, um die Gebäudegrößen zu minimieren. Konkret für die Traufhöhe!
Sodann empfiehlt der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 30.07.2024 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Driftsethe der Gemeinde Hagen im Bremischen werden gemäß Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 30.07.2024 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 „Driftsethe Nord“, Ortschaft Driftsethe werden gemäß Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Feststellung der 70.Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Driftsethe der Gemeinde Hagen im Bremischen, bestehend aus der Planzeichnung wird mit der Begründung gemäß § 1Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Der Bebauungsplan Nr. 11 „Driftsethe Nord“, Ortschaft Driftsethe bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschrift, wird mit der Begründung als Satzung gemäß §1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Nummer 21/2021-2026
Datum Donnerstag, 22. August 2024
Nummer 461/2021-2026