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Beschlusstext
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Bemerkung
Erster Gemeinderat Martin Leying informiert, dass im Baugesetzbuch viele Grenzabstände geregelt seien, aber nicht speziell für Funkmasten, da diese keine Licht- und Geräuschemissionen absondern, die ein anderes Wohnhaus stören könnten.
So dann empfiehlt der Ortsrat Bramstedt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem beantragten Befreiungs- und Bauantrag der EWE Netz GmbH für Errichtung eines Antennenträgers im Gewerbegebiet Bramstedt wird zugestimmt.
Nummer 452/2021-2026