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Beschlusstext
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Bemerkung
Ortsratsmitglied Heiner Schöne möchte wissen, was ein Gewässer dritter Ordnung sei.
Herr Burkhard Lichtblau führt aus, dass die Gewässer definiert seien.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne erklärt, dass es bisher in Hagen im Bremischen nicht gestattet sei, in Gewässer dritter Ordnung einzuleiten.
Herr Burkhard Lichtblau erklärt, dass dies so nicht richtig sei. Er kenne ein Beispiel aus Lehnstedt, wo dies bestehen würde. Die in der Präsentation verwendete Karte wäre eine Gewässerkarte des Landes Niedersachsen. Man könne gut sehen, dass die Straßengräben nicht eingezeichnet wären. Dementsprechend gäbe es einen Unterschied zwischen einem Straßengraben und den Gewässern dritter Ordnung, über die hier geredet werden würde.
Ortsratsmitglied Axel Popanski verliest die Passage aus dem Text, die ihn dazu veranlassen würde, der Vorlage zuzustimmen.
Sodann fasst der Ortsrat Driftsethe folgende Beschlüsse:
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 30.07.2024 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Driftsethe der Gemeinde Hagen im Bremischen werden gemäß Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 30.07.2024 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 `Driftsethe Nord´, Ortschaft Driftsethe werden gemäß Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Die Feststellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Driftsethe der Gemeinde Hagen im Bremischen, bestehend aus der Planzeichnung wird mit der Begründung gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Der Bebauungsplan Nr. 11 `Driftsethe Nord´, Ortschaft Driftsethe bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschrift, wird mit der Begründung als Satzung gemäß der § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Organisation Ortsrat Driftsethe
Nummer 11/2021-2026
Datum Donnerstag, 15. August 2024
Nummer 461/2021-2026