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Beschlusstext
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Bemerkung
Ortsbürgermeister Heinz Bühring sowie Ortsratsmitglied Andreas Grube nehmen nicht an den Tagesordnungspunkten 9 und 10 nicht teil.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne stellt nun den Antrag auf Einzelabstimmung. Weiterhin möchte er wissen, ob er eine Stellungnahme zu dem Tagesordnungspunkt abgeben dürfe.
Erster Gemeinderat Martin Leying führt aus, dass über die Einzelabstimmung der Ortsrat eine Entscheidung treffen müsse. Eine Stellungnahme wäre zulässig, wenn keine Inhalte aus der nichtöffentlichen Beratung darin enthalten wären.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne führt aus, dass er gewisse Ungleichbehandlungen bei den Verträgen sehen würde, welche auch andere Einwohner (m/w/d) betreffen würde. So würde er für Teilfläche 1 anders abstimmen als für Teilfläche 2.
Stv. Ortsbürgermeister Jörg Walinski lässt über den Antrag der Einzelabstimmung abstimmen:
Der Ortsrat Driftsethe fasst folgenden Beschluss:
Über die Teilflächen 1 und 2 wird einzeln abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen 2
Enthaltungen: 0
Somit wird über die Teilflächen einzeln abgestimmt.
Sodann fasst der Ortsrat Driftsethe folgenden Beschluss:
Der städtebauliche Vertrag (Teilfläche 1) wird gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB/Erschließungsvertrag § 124 BauGB zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Driftsethe Norde“, im Parallelverfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Driftsethe, gemäß Beschlussvorlage 459/2021 – 2026 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen: 1
Sodann fasst der Ortsrat Driftsethe folgenden Beschluss:
Der städtebauliche Vertrag (Teilfläche 2) wird gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB/Erschließungsvertrag § 124 BauGB zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Driftsethe Norde“, im Parallelverfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Driftsethe, gemäß Beschlussvorlage 459/2021 – 2026 beschlossen.
Organisation Ortsrat Driftsethe
Nummer 11/2021-2026
Datum Donnerstag, 15. August 2024
Nummer 460/2021-2026