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Gebührenerhöhung für die Nutzung der Stundenrandbetreuung an den Grundschulen Bramstedt, Hagen und Uthlede

Beschlusstext

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Bemerkung

Ausschussvorsitzender Leo Mahler erklärt, dass es seiner Meinung nach wünschenswert wäre, wenn die Verwaltung diese Gebühr häufiger im Blick haben würde.
Ausschussmitglied Karen Lingner-Bahr merkt an, dass die Betreuung in Hagen teurer sei, als die in Uthlede und dass hier eine Anpassung erfolgen müsse.
Erster Gemeinderat Martin Leying erklärt, dass diese Anpassung in den nächsten Jahren erfolgen könne, solange es eine Stundenrandbetreuung geben würde. Er schlägt vor, dass es eine Änderung in den Summen geben könne. Allerdings solle insgesamt der gleiche Betrag veranschlagt werden.
Ausschussmitglied Karen Lingner-Bahr führt aus, dass die Angleichung schwierig zu erreichen sein werde, da es höchstwahrscheinlich nur bis 2026 eine Stundenrandbetreuung geben werde.
Ausschussmitglied Udo Allmers regt an, dass für die Stundenrandbetreuung in Bramstedt und Uthlede der Betrag um 25 € erhöht werden solle und für Hagen um 15 €, um einer Angleichung näher zu kommen.
Sodann empfiehlt der Kinder- und Jugendausschuss dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung schlägt vor, das monatliche Entgelt für die Stundenrandbetreuung wie folgt zu erhöhen:
GS Bramstedt/Uthlede auf monatlich 90,00 € (65 € zzgl. 25 €)
GS Hagen auf monatlich 65,00 € (50 € zzgl. 15 €)

Sitzung

Organisation Kinder- und Jugendausschuss

Nummer 13/2021-2026

Datum Montag, 3. Juni 2024

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Vorlage

Nummer 422/2021-2026

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