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Änderung des Flächennutzungsplanes zur Realisierung eines Repoweringvorhabens des Windparks Uthlede I

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Bemerkung

Ausschussvorsitzender Hannes Mahlstedt erläutert kurz Inhalt und Anlass der Vorlage.
Martin Hardick von der Firma E&U GmbH, die zusammen mit der Firma Windstream Energieumwandlung GmbH die Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Windenergie „Windpark Uthlede I“ beantragt hat, erläutert das Vorhaben anhand einer PowerPoint-Präsentation. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zudem beantwortet Martin Hardick direkte Zwischenfragen.
Nach Abschluss der Präsentation fragt Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos, inwieweit die Flächensicherung abgeschlossen sei.
Martin Hardick berichtet, dass noch nicht mit allen betroffenen Grundstückseigentümern entsprechende Verträge abgeschlossen worden seien.
Ferner fragt Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos nach, ob alle Altanlagen im Falle eines Repowerings abgebaut beziehungsweise welche Altanlagen genau abgebaut werden würden.
Martin Hardick erklärt, dass alle Altanlagen zurück gebaut werden sollen. Bis auf einen Eigentümer habe man zwischenzeitlich mit allen bisherigen Betreibern gesprochen. Bis auf diese eine Alt-Anlage seien alle erforderlichen Vereinbarungen abgeschlossen.
Ausschussmitglied Werner Hahn macht deutlich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag zustimmen werde. Er macht deutlich, dass es sich zunächst um einen Aufstellungsbeschluss handle. Über Einzelheiten werde man sich im weiteren Verfahren unterhalten müssen. Das gelte auch für das Thema Bürgerbeteiligung.
Martin Hardik merkt in diesem Zusammenhang an, dass das Thema Bürgerbeteiligung vom Grundsatz her ein Ziel der Antragsteller sei.
Ausschussmitglied Udo Allmers macht ebenfalls deutlich, dass die CDU-Faktion dem Antrag zustimmen werde.
Sodann empfiehlt der Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Realisierung eines Repoweringvorhabens für den Windpark Uthlede I wird gemäß Vorlage beschlossen.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB soll eingeleitet werden.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein städtebaulicher Vertrag wird zum gegebenen Zeitpunkt abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 20/2021-2026

Datum Donnerstag, 25. April 2024

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Vorlage

Nummer 408/2021-2026

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