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Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Realisierung von PV-Freiflächenanlagen ´Solarpark Uthlede´ in der Ortschaft Uthlede, Antragsteller Energiekontor AG, Bremen

Beschlusstext

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Bemerkung

Ausschussvorsitzender Hannes Mahlstedt erläutert kurz den Anlass zur Vorlage.
Marvin Kleinewächter vom Unternehmen Energiekontor AG stellt das Vorhaben zur Realisierung einer PV-Freiflächenanlage „Solarpark Uthlede“ ausführlich dar.
Ausschussmitglied Karen Lingner-Bahr berichtet ausführlich aus einer voran gegangenen Sitzung des Ortsrates Uthlede.
Ausschussmitglied Udo Allmers macht deutlich, dass er auch einem Bauleitplanverfahren zustimme, dass, wie ursprünglich beantragt, auch das Flurstück 277/1 beinhalte.
Ausschussvorsitzender Hannes Mahlstedt gibt den Vorsitz an seinen Stellvertreter Werner Hahn ab und erklärt, dass das Vorhaben weitestgehend dem gemeindlichen Kriterienkatalog entspräche.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Werner Hahn gibt den Vorsitz wieder an Hannes Mahlstedt. Er erläutert, dass der Kriterienkatalog vorsehe, keine landwirtschaftlichen Flächen für ein solches Projekt in Anspruch zu nehmen. Deshalb lehne er den vorliegenden Antrag ab. Ferner weist er auf ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet in diesem Bereich hin.
Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos erklärt, dass das Thema eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes im weiteren Bauleitplanverfahren abzuarbeiten sei.
Nach intensiver Diskussion empfiehlt der Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Es wird beschlossen, ein Bauleitplanverfahren in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Realisierung von PV-Freiflächenanlagen ´Solarpark Uthlede´ in der Ortschaft Uthlede; Antragsteller: Energiekontor AG, Bremen gemäß Vorlage einzuleiten und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Die zu errichtenden PV-Anlagen sind mit einem Abstand von 400 m zum nächstgelegenen Wohnhaus zu planen. Das Plangebiet ist entsprechend anzupassen und das Flurstück 277/1 nicht mit in den Geltungsbereich zum Bauleitplanverfahren aufzunehmen.
Alle durch das Bauleitplanverfahren entstehenden Verfahrenskosten, einschließlich notwendiger Gutachten, trägt der Antragsteller.

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 19/2021-2026

Datum Donnerstag, 22. Februar 2024

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Vorlage

Nummer 380/2021-2026

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