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Beschlusstext
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Bemerkung
Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes wird diese Steigerung des Fehlbetrages als hinnehmbar erachtet. Insbesondere, da es sich um den ersten Haushalt der Einheitsgemeinde Hagen im Bremischen handelt, der aus sechs zusammengeführten Haushalten der Mitgliedsgemeinden zzgl. dem Haushalt der Samtgemeinde Hagen besteht.
Weiterhin wurde im laufenden Jahr der Höchstbetrag der Liquiditätskredite teilweise überschritten. Dieser betrug sechs Millionen Euro und wurde im Nachtragshaushalt auf 7,7 Millionen Euro erhöht.
Weiterhin stellt Fachbereichsleiter Sebastian Siemers Vergleichszahlen vor. So wurden z.B. im Jahr 2014 – 5,62 Millionen Euro als Personalaufwendungen gebucht. Derzeit liegen die Personalaufwendungen bei über 10 Millionen Euro. Der Gewerbesteuerertrag 2014 lag bei 2,42 Millionen Euro und liegt derzeit bei über 4 Millionen Euro.
Stv. Ausschussvorsitzender Söhnke Hahlbom wünscht sich, dass eine Aufstellung erfolge, welchen Personalschlüssel die Gemeinde Hagen im Bremischen 2014 in Bezug auf Vollzeitäquivalente hatte und insgesamt, mit Bezug auf das Jahr 2024, wie viele Vollzeitstellen im Stellenplan bestehen.
Ausschussmitglied Axel Popanski erkundigt sich, ob auf diesem Zahlenwerk die weiteren Jahresabschlüsse der Gemeinde Hagen im Bremischen aufbauen.
Dies wird durch den Fachbereichsleiter Sebastian Siemers bestätigt. Allerdings besteht das Zahlenwerk eher aus der Eröffnungsbilanz 2014, die zusammengeführt wurde aus den Jahresabschlüssen der Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde Hagen im Bremischen von 2013.
Ausschussmitglied Martina Harms weist darauf hin, dass im Bericht der Jahresabschlussprüfung darauf hingewiesen werde, dass ca. eine Million Euro Pensionsrückstellungen für Beamte gebildet wurden. Diese war nicht im Haushaltsplan eingeplant. Sie wünscht sich, dass die Verwaltung hierzu berichtet, wie dies zu Stande kam.
Sodann empfiehlt der Finanzausschuss dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2014 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 werden gem. § 129 I Satz 3 NKomVG beschlossen
Nummer 381/2021-2026