Beschlussdetails
Beschluss

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Vorgehen hinsichtlich regelmäßig erforderlicher Grabenräumungen im Gemeindegebiet

Beschlusstext

Kommentare

Bemerkung

Jörn Deharde erläutert die Beschlussvorlage und gibt einen Überblick über die im Gemeindegebiet aufgenommenen Gräben und stellt deren Zuständigkeiten vor. Weiter führt er aus, dass diverse gesammelte Einleitungen von Oberflächenwasser aus Regenrückhaltebecken oder RW-Kanäle in (überwiegend) private Gräben einleiten. Um einen zukünftigen reibungslosen Ablauf des Oberflächenwassers zu gewährleisten, wird verwaltungsseitig empfohlen, diese als Schaugräben auszuweisen.
Ausschussmitglied Udo Allmers teilt mit, dass in vielen Ortschaften die Räumung selbstständig und über private Hand funktioniere und weitere Schaugräben nicht ausgewiesen werden müssten.
Ausschussmitglied Elke Burkhardt spricht sich für eine Zwischenlösung für die Ortschaft Rechtenfleth aus, um in der Ortslage die Grabenräumung kurzfristig (in 2023) noch durchzuführen.
Nach längerer Diskussion empfiehlt der Klima-, Bau-, Umwelt- und Entwicklungsausschuss dem Verwaltungsausschuss folgende geänderte Beschlussempfehlung zu beschließen:
Die Verwaltung schlägt die Ausweisung von zusätzlichen Schaugräben vor und stellt diese in der nächsten Klima-, Bau-, und Umwelt- und Dorfentwicklungsausschusssitzung vor.
Das weitere grundsätzliche Verfahren mit Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für die Grabenräumung in Rechtenfleth ist in den Fraktionen noch zu diskutieren.
Die weiteren Schritte für die regelmäßig erforderlichen Grabenräumungen sind bei einer nächsten Klima-, Bau-, Umwelt- und Dorfentwicklungsausschusssitzung zu besprechen

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 17/2021-2026

Datum Mittwoch, 4. Oktober 2023

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Vorlage

Nummer 307/2021-2026

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