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Beschlusstext
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Bemerkung
Ausschussmitglied Udo Allmers stellt den weitergehenden Antrag aus dem gemeindeeigenen Kriterienkatalog den Begriff „Wasserschutzgebiete“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Enthaltungen: 2
Nein-Stimmen: 2
Ferner empfiehlt der Bauausschuss im dritten Abschnitt das Wort „verbindlich“ zu streichen.
So dann empfiehlt der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Das Wort „Verbindliche Grundlage“ ist aus dem 3. Absatz der Beschlussempfehlung und das Wort „Wasserschutzgebiete“ das dem Kriterienkatalog (Punkt 9) zu streichen.
Die Ausweisung von Windvorrangflächen im Gemeindegebiet ist mit den neu geplanten Flächen in Driftsethe und Heine weitestgehend ausgeschöpft. Weitere Anfragen, ausgenommen Repoweringvorhaben der bestehenden Windparks, sollen in Form einer ausgewerteten Karte mit möglichen Potenzialflächen für Windflächen des Landkreises Cuxhaven abgestimmt und geprüft werden.
Der Kriterienkatalog, der als Anlage beigefügten Planungshilfe des Niedersächsischen Landkreistages sowie des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Stand 24.10.2023 wird zur Kenntnis genommen und soll der Gemeinde Hagen im Bremischen als Grundlage einer fachlichen Bewertung von potenziellen Standorten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bauleitplanverfahren der Gemeinde dienen.
Um eine räumliche Steuerung der Vorhaben zu ermöglichen, wird die gebietsspezifische Anpassung des Kriterienkataloges als Grundlage für konkrete Bauleitplanverfahren bei der Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik gemäß Vorlage beschlossen.
Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Nummer 17/2021-2026
Datum Mittwoch, 4. Oktober 2023
Nummer 321/2021-2026