Status
Frist
Top
Beschlusstext
Kommentare
Bemerkung
Auf Grundlage der bisherigen Vorstellungen sei mit Datum vom 05.12.2022 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss gefasst worden. Durch den Ortsrat Driftsethe sei seinerzeit in den jeweiligen Beratungen angeregt worden, eine Erweiterung u.a. (in Richtung Autobahn A27) zu prüfen. Dies sei nunmehr geschehen, so dass die erweiterte, mögliche Planfläche eines Windparks Driftsethe nun vorgestellt werde und der seinerzeitige Aufstellungsbeschluss hinsichtlich des Geltungsbereiches modifiziert werden könne.
Frau Anabel Marte de Erbrecht von der Firma Alteric Deutschland GmbH stellt den aktuellen Planungsstand anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
In ihrer Präsentation macht sie noch einmal deutlich, dass der aktuelle veränderte Planungsstand sowohl den Wunsch des Ortsrates nach einer Erweiterungsfläche u.a. in Richtung Autobahn als auch die beim Landkreis Cuxhaven zu erwartenden Veränderungen hinsichtlich der Abstandskriterien zur jeweiligen Wohnbebauung sowie beispielsweise naturschutzfachliche Belange berücksichtige. Auf dieser Grundlage sei es – nach aktuellen Kenntnisstand - nunmehr möglich, einen größeren Geltungsbereich im vorliegenden Bauleitplanverfahren anzunehmen. Vor diesem Hintergrund sei der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich des Geltungsbereiches zu modifizieren.
Frau Anabel Marte de Erbrecht beantwortet im weiteren Verlauf verschiedene Zwischenfachfragen der Ortsratmitglieder.
Um 19:55 Uhr stellt Ortsbürgermeister Heinz Bühring durch Sitzungsunterbrechung die Öffentlichkeit her.
Frau Anabell Marte de Erbrecht beantwortet während der Sitzungsunterbrechung verschiedene Verständnisfragen der anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.
Nach einem Hinweis aus dem Zuhörerkreis, dass für die Zeit der Bauphase darauf geachtet werden solle, dass die vorhandenen Wege nicht in Mitleidenschaft gezogen werden und insbesondere Schlackewege möglichst „staubfrei“ sein sollten, wird vom Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos aufgegriffen und wie folgt beantwortet:
Die Nutzung einzelner Wege während der Bauphase durch den Vorhabenträger sei in jedem Fall noch mit der Gemeindeverwaltung zu besprechen und in entsprechende Verträge einzuarbeiten. Hier werde man in jedem Fall darauf achten, dass die Gemeinde nicht schlechter als vor der Maßnahme gestellt sei. Mögliche Staubbelastungen werde man dabei selbstverständlich auch berücksichtigen und in die entsprechenden Verträge einarbeiten.
Ortsratsmitglied Axel Popanski fordert, dass diese Aussage explizit ins Protokoll aufgenommen werde.
Um 20:05 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.
Sodann empfiehlt der Ortsrat Driftsethe dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Der geplanten Erweiterungsfläche zum Windpark Driftsethe wird zugestimmt.
Die modifizierte Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Nutzung von Windenergie in der Ortschaft Driftsethe wird gemäß Vorlage beschlossen.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB soll eingeleitet werden. Die Kosten im Zuge des Bauleitplanverfahrens trägt der Antragsteller.
Abstimmungsergebnis:
Nummer 305/2021-2026