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Baumpflege sowie den Baumrückschnitt gemeindeeigener Bäume in Siedlungsbereichen

Beschlusstext

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Bemerkung

Ratsmitglied Heinz Bühring fragt an, ob er es richtig verstanden habe, dass die Gehölze auf gemeindeeigenen Grund in Wohngebieten zukünftig nur noch auf Antrag von einer Fachfirma zurückgeschnitten werden dürfen.
Er möchte wissen, wie es sich bei Bäumen verhalten würde, die auf Gemeindegebiet stehen und an ein Ackergebiet grenzen. Dürfen diese von den Landwirten selber zurückgeschnitten werden? Es wäre aus seiner Sicht dann eine Ungleichbehandlung.
Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos erklärt, dass die Landwirte auf die Gemeinde zukommen müssten und es müsse dann eine Abstimmung erfolgen.
Der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen fasst folgenden Beschluss:
Die Handlungsgrundlage zur Baumpflege sowie dem Baumrückschnitt gemeindeeigener Bäume in den Siedlungsgebieten der Gemeinde Hagen im Bremischen wird zugestimmt.

Sitzung

Organisation Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen

Nummer 9/2021-2026

Datum Dienstag, 14. Februar 2023

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Vorlage

Nummer 238/2021-2026

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