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Beteiligungsverfahren BBPL Nr. 18 "Markenmoor"

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Bemerkung

Herr Brockmöller erläutert die Punkte a) und b) der Vorlage. Er geht besonders auf die Problematik der Wallhecke ein, da diese geschützt und unter einen besonderen Schutz stehe.
Der Ortsrat Bramstedt empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 23.01.2023 zu den eingegangenen Stellungnahmen im erneuten Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4a Abs. 3 BauGB (Behördenbeteiligung) zum Bebauungsplan Nr. 18 „Markenmoor“, Ortschaft Bramstedt-Wittstedt werden gemäß Vorlage beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

b) Der Bebauungsplan Nr. 18 „Markenmoor“, Ortschaft Bramstedt-Wittstedt, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschrift, wird als Satzung mit der Begründung gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen. <-@

Sitzung

Organisation Ortsrat Bramstedt

Nummer 7/2021-2026

Datum Mittwoch, 8. Februar 2023

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Vorlage

Nummer 234/2021-2026

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