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öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 `Gewerbegebiet Alte Molkerei`, Ortschaft Hagen

Beschlusstext

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Bemerkung

Ausschussvorsitzende Hannes Mahlstedt erläutert kurz Inhalt und Anlass der Vorlage.
Burkhard Lichtblau vom Planungsbüro „instara“ erläutert ausführlich die Planungsinhalte des vorliegenden Entwurfes zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 Gewerbegebiet „Alte Molkerei“. Im weiteren Verlauf beantwortet er Fragen der Ausschussmitglieder.
Im weiteren Diskussionsverlauf der Ausschussmitglieder herrscht Einigkeit darüber, dass die vorgesehene gestalterische Festsetzung (Örtliche Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BaGB i.V. m. § 84 NBauO i.d.F. vom 12.08.2018) für Einfriedungen entlang der nördlichen Grenze einer Ergänzung bedarf: Bei Verwendung von Einfriedungen in Form von Zäunen sind diese auf der grundstücksabgewandten Seite mit Rank-Gewächsen zu bepflanzen. Die Farbgebung der Zäune hat in gedeckten Grün- oder Brauntönen zu erfolgen.
Sodann empfiehlt der Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Dem Entwurf der Planunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 ´Gewerbegebiet Alte Molkerei´, Ortschaft Hagen wird unter Berücksichtigung der diskutierten Änderung zur gestalterischen Festsetzung (Örtliche Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BaGB i.V. m. § 84 NBauO i.d.F. vom 12.08.2018) für Einfriedungen entlang der nördlichen Grenze zugestimmt. Die Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 11/2021-2026

Datum Montag, 6. Februar 2023

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Vorlage

Nummer 233/2021-2026

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