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BBPL Nr. 48 - Östlicher der Wassergarde II

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Bemerkung

Der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen fasst folgenden Beschluss:
a) Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 09.11.2022 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) zum Bebauungsplan Nr. 48 „Östlich der Wassergarde II“, Ortschaft Hagen werden gemäß Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

b) Der Bebauungsplan Nr. 48 „Östlich der Wassergarde II“, Ortschaft Hagen, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschrift, wird als Satzung mit der Begründung gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen. <-@

Sitzung

Organisation Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen

Nummer 8/2021-2026

Datum Montag, 12. Dezember 2022

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Vorlage

Nummer 206/2021-2026

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