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Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Nutzung von Wind- und Solarenergie in der Ortschaft Driftsethe

Beschlusstext

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Bemerkung

Frau Anabel Marte de Erbrecht erläutert den eingegangenen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie das dahinterstehende Vorhaben anhand einer Power-Point-Präsentation.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sie beantwortet verschiedene Fragen.
Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos weist auf die Beschlussempfehlung des Ortsrates Driftsethe hin. Demnach sei zusätzlich zur Beschlussempfehlung der Verwaltung gewünscht, dass für den Windpark eine Erweiterung der Flächen unter anderem in Richtung der Autobahn geprüft werden solle.
Ausschussvorsitzender Hannes Mahlstedt fragt nach, ob die Priorität für das Vorhaben bei „Wind vor Solar“ läge. Dieses wird von Frau Anabel Marte de Erbrecht bestätigt.
Hinsichtlich der Nachfrage von Ratsmitglied Karen Lingner-Bahr, ob verschiedene Windenergie-Anlagentypen innerhalb des Energieparks Driftsethe gebaut werden sollen, erläutert Frau Anabel Marte de Erbrecht, dass nur ein Anlagentyp innerhalb des Vorhabengebietes gebaut werde.
Ratsmitglied Carsten Otten merkt an, dass er den integrierten Ansatz für charmant halte. Gleichzeitig regt er Beteiligungsmöglichkeiten für ortsnahe Bürger (m/w/d) an.
Ausschussmitglied Werner Hahn regt allgemein eine Berechnung der zukünftig zu erfüllenden Flächen-Ausbau-Ziele für Windernergie im Hinblick auf vorhandene und geplante Windenergieflächen im Gemeindegebiet an. Eine solche Berechnung sei für weitere Entscheidungen im Fachausschuss hilfreich.
Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos sagt eine Prüfung zu, ob eine solche Berechnung möglich ist.
Sodann empfiehlt der Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Nutzung von Wind- und Solarenergie in der Ortschaft Driftsethe wird gemäß Vorlage beschlossen. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB soll eingeleitet werden. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Antragsteller, ein städtebaulicher Vertrag wird zum gegebenen Zeitpunkt abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 9/2021-2026

Datum Montag, 28. November 2022

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Vorlage

Nummer 200/2021-2026

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