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BBPL Nr. 48 - Östlicher der Wassergarde II

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Bemerkung

Herr Burkhard Lichtblau vom Planungsbüro „instara“ erläutert kurz die Planungsinhalte und gibt Erläuterungen hinsichtlich der Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung für diesen Bebauungsplan.
Die dazu gehörige Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er beantwortet einzelne Fragen hinsichtlich der Ausgleichsflächen.
Sodann empfiehlt der Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
a) Die Entscheidungsvorschläge mit Stand vom 09.11.2022 zu den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung) zum Bebauungsplan Nr. 48 „Östlich der Wassergarde II“, Ortschaft Hagen werden gemäß Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
b) Der Bebauungsplan Nr. 48 „Östlich der Wassergarde II“, Ortschaft Hagen, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschrift, wird als Satzung mit der Begründung gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der jeweils geltenden Fassung beschlossen.

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 9/2021-2026

Datum Montag, 28. November 2022

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Vorlage

Nummer 206/2021-2026

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