Status
Frist
Top
Beschlusstext
Kommentare
Bemerkung
Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos ergänzt aus Verwaltungssicht. Er verweist darauf, dass verschiedenste Zuständigkeiten in der Unterhaltungspflicht bestünden. Diese seien zum Teil leider auch noch nicht abschließend geklärt. Erst nach abschließender Prüfung könne endgültig über den Antrag des Ortsvorstehers entschieden werden.
Ratsmitglied Carsten Otten ergänzt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Koordination hinsichtlich einer gemeinsamen Räumung aller Beteiligten angestrebt werden sollte.
Ausschussmitglied Udo Allmers erläutert, dass er eine Koordination der Grabenräumung über eine Stelle (Gemeinde) für sinnvoll hält. Allerdings sei eine Kostenbeteiligung der Räumungspflichtigen für ihn grundsätzliche Voraussetzung.
Ausschussmitglied Werner Hahn merkt in diesem Zusammenhang an: Wer seiner Räumpflicht selbst nachgekommen sei, sollte dann allerdings nicht mehr an den Kosten beteiligt werden.
Ratsmitglied Karen Lingner-Bahr führt aus, dass sie gerne mehr über den geplanten Verfahrensweg hinsichtlich der Umsetzung wissen möchte.
Fachbereichsleiter Jan-Christian Voos sagt dieses für die weiteren Beratungen im Fachausschuss zu.
Sodann empfiehlt der Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen wie folgt zu beschließen:
Die Verwaltung überprüft abschließend die Zuständigkeiten, bevor zusätzliche Haushaltsmittel für jährliche Grabenräumarbeiten in den Haushalt im Produkt 552100 „Grabenunterhaltung“ eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Nummer 9/2021-2026
Datum Montag, 28. November 2022
Nummer 203/2021-2026