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Beschluss

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Bauleitplanverfahren zur 70. Änderung Ortschaft Driftsethe und Driftsethe-Nord

Beschlusstext

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Bemerkung

Ortsbürgermeister Heinz Bühring erläutert den Tagesordnungspunkt, der aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit des Planungsbüros Instara am 01.09.2022 nicht behandelt werden konnte und nun von Herrn Burkhardt Lichtblau vorgestellt wird.
Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne weist auf die fehlenden Punkte 3 und 4 zum TOP in der Einladung vom 08.09.2022 hin.
Ortsbürgermeister Heinz Bühring verweist auf die bereits vorhandene vollständige Vorlage vom 01.09.2022.
Nach erfolgter Vorstellung durch Herrn Burkhardt Lichtblau, instara, erkundigt man sich nach dem Gemeindeweg ´Auf der Lehmkuhle´, inwieweit dieser gewidmet ist.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Gemeindeweg ist nicht gewidmet, dies kann aber nachgeholt werden.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne teilt mit, dass die Erschließung im Ortsrat nicht vorgestellt wurde und nicht bekannt ist, ebenso der Eingriff in die Wallhecke. Die geplante Erschließung ist nicht gewünscht, der Ärger im Zuge des landwirtschaftlichen Verkehrs ist vorprogrammiert.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne stellt den Antrag, dass die Erschließung für den Teilbereich 1 nur über die Straße ´An der Reithalle´ zu erfolgen hat.
Ortsratsmitglied Hartmut Wendelken regt an, die Erschließung des Teilbereiches 1 zu überdenken und ggf. nur 5 Bauplätze zu realisieren.
Ortsbürgermeister Heinz Bühring fasst kurz die Problematik bzgl. der Wallhecke und der entsprechenden Kompensation zusammen. Der Gemeindeweg ´Auf der Lehmkuhle´ könne, wie bereits im Bebauungsplan Nr. 10 ´Driftsethe Süd´ nachträglich erfolgen.
Ortsratsmitglieder Axel Popanski und Kay Preßler sind mit den vorherigen Planungen nicht vertraut und äußern ihre Bedenken.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne wiederholt, dass die Planung bisher nicht im Ortsrat vorgestellt wurde. Zudem sieht er eine gewisse Befangenheit beim Abstimmen von Ortsbürgermeister Heinz Bühring als Grundstückseigentümer der Fläche Teilbereich 1.
Anmerkung der Verwaltung:
Gemäß § 41 NkomVG besteht keine Befangenheit.
Ortsratsmitglied Heiner Schöne stellt erneut den Antrag, dass die Erschließung für den Teilbereich 1 nur über die Straße ´An der Reithalle´ zu erfolgen hat.
Nach kurzer Diskussion wird abgestimmt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zunehmen, um die Punkte ´Vorstellung der Planung im Ortsrat´ und Widmung des Weges ´Auf der Lehmkuhl´ zu klären und im nächsten Ortsrat zu behandeln.
Der Ortsrat Driftsethe fasst folgenden Beschluss:
Die Beratung wird vertagt, um die Punkte „Vorstellung der Planung im Ortsrat“ und „Widmung des Weges „Auf der Lehmkuhl“ zu klären.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Anmerkung der Verwaltung:
Thema „Behandlung“ im Ortsrat
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 ´Driftsethe Nord´ wurde am 13. März 2019 im Ortsrat Driftsethe erörtert - im Zusammenhang mit der Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 9 (Driftsethe Nord UND Süd) und mit dem Beschluss zur Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 10 (Driftsethe Süd).
In der Sitzung wurden keine Vorentwürfe und Ideenskizzen zum Bebauungsplan Nr. 11 präsentiert. Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 10 erfolgte sodann ebenfalls ohne Präsentation von Vorentwürfen und Ideenskizzen.
In der Sitzung am 26.11.2019 hat der Ortsrat den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 (Driftsethe-Süd) erneut gefasst auf Grundlage der ihm zu jenem Zeitpunkt vorliegenden Entwurfsfassung, die zuvor zwischen Antragsteller, Verwaltung und instara abgestimmt wurde. Eine Diskussion über Grundstückszuschnitte anhand von Ideenskizzen erfolgte nicht.  
Analog zu dieser Vorgehensweise wurde dem Ortsrat für die Sitzung am 01.09.2022 und 20.09.2022 die Entwurfsfassung des B-Plans Nr. 11 (Driftsethe-Nord) zur Beratung vorgelegt, die zuvor zwischen Antragsteller, Verwaltung und instara abgestimmt wurde. Im Falle des B-Plans Nr. 11 konnten zusätzlich die Erkenntnisse aus den frühzeitigen Verfahrensschritten in den Entwurf einfließen (hier insbesondere die fachliche Expertise des LK CUX zum Wallheckenschutz und zur Grundstücksentwässerung).
Thema Erschließung über die Straße ´Auf der Lehmkuhle´
Zur Frage der „Durchstiche“ durch die Wallhecke wird auf die dokumentierten fachlichen Lösungswege in den Planunterlagen zur Sicherstellung des Naturschutzes verwiesen.
Zur Frage, inwiefern die nicht ausgebaute Straße für die Erschließung herangezogen werden kann, besagt die Rechtskommentierung (Ernst-Zinkahn-Bielenberg zu § 30 Abs. 2 BauGB, dort Rn 46): „Grundsätzlich muss es sich bei der Straße um eine öffentliche, dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße im Sinne des Straßenrechtes handeln.“ Eine Widmung gezielt ausschließlich für landwirtschaftliche Verkehre wurde nicht getroffen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Heranziehung der betreffenden Straße sind gegeben.  
Zur Frage etwaiger Konflikte zwischen landwirtschaftlichen und privaten Verkehren ist insbesondere auf die bereits vorliegenden fachlichen Stellungnahmen des Niedersächsischen Landvolks und der Landwirtschaftskammer zu verweisen. Insbesondere das Landvolk weist richtigerweise darauf hin, dass nicht nur auf der Straße ´Auf der Lehmkuhle´, sondern auf allen Dorfstraßen das Nebeneinander von privatem und landwirtschaftlichen Verkehrsaufkommen besteht. Eine gesonderte Problematik bezogen auf den B-Plan Nr. 11 wird nicht gesehen.
Ähnlich wird auch die Stellungnahme der für die nordöstlich gelegenen Biogasanlage zuständigen Fachbehörden (Landkreis sowie Gewerbeaufsichtsamt) gesehen. Die Heranziehung der Straße ´Auf der Lehmkuhle´, die bereits im Vorentwurf vorgesehen war, wird dort nicht kritisch betrachtet.  

Sitzung

Organisation Ortsrat Driftsethe

Nummer 4/2021-2026

Datum Dienstag, 20. September 2022

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Vorlage

Nummer 162/2021-2026

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