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Schaffung einer vollen Stelle Klimaschutzbeauftragter

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Bemerkung

Seitens der Gruppe SPD-Bündnis90/die Grünen erläutert Ratsmitglied Leo Mahler den Antrag, diese Stelle in Vollzeit zu schaffen. Er sieht ganz klar, dass das breite Aufgabenspektrum für die erste Förderperiode von zwei Jahren vorgesehen ist, welches eine volle Stelle rechtfertigt. Zudem erhöht die Attraktivität der Stelle in Vollzeit die Qualität der Bewerber (m/w/d). Denn obgleich die Stelle in Teil- oder Vollzeit ausgeübt wird, ist die Erarbeitung des integrieten Klimaschutzkonzeptes und eines ersten Maßnahmekataloges in jedem Fall in zwei Jahren darzustellen.
Seitens der FDP begrüßt Ausschussmitglied Kevin Werlich das Vorgehen, diese Stelle in Vollzeit zu etablieren, um die benannten Handlungsansätze umsetzen zu können. Er stellt den weiterführenden Antrag, den Klimaschutzmanager (m/w/d) auch bei Bauberatungen für die Bevölkerung in Sachen Photovoltaik auf Dächern mit einzubinden. So findet diese Stelle auch eine höhere Akzeptanz für die breite Bevölkerung.
Seitens der Grünen begrüßt Ausschussmitglied Elke Burkhardt diesen Ansatz und würde diesen gerne um den Punkt „Energiesparen“ erweitern.
Nach Aussage der CDU-Fraktion von Ausschussmitglied Udo Allmers sollte rein theoretisch die Teilzeitstelle ausreichen, dem Vorschlag auf Vollzeit könnte man bei verpflichtender Bauberatung als Aufgabenschwerpunkt folgen.
Ausschussmitglied Elke Burkhardt und Ratsmitglied Leo Mahler bitten die Verwaltung darum, die Richtlinie zu prüfen, inwieweit dieser Passus anzuwenden ist und ob die Einbeziehung klimaschutzrelevanter Bauprojekte möglich ist.
Seitens der Verwaltung teilt Fachdienstleiterin Christina Mehrtens mit, dass die Stelle zunächst für zwei Jahre befristet ist und danach eine weitere Möglichkeit für ein Förderraum von drei Jahren besteht, in dem die angeschobenen Projekte aus dem Maßnahmenkatalog umgesetzt werden können.
Ausschussmitglied Kevin Werlich bittet die Verwaltung darum, den Passus bis zum 28.03.2020 zu prüfen und die Aufnahme vorzusehen, sofern diese zulässig und nicht förderschädlich ist.
Der Bauauschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die Erarbeitung eines daraus resultierenden Maßnahmenkataloges für die gemeindeeigenen Liegenschaften.
Die Gemeinde Hagen im Bremischen schafft zu diesem Zweck, unter Einwerbung von finanziellen Mitteln aus der Kommunalrichtlinie 2022, eine volle Personalstelle eines Klimaschutzbeauftragten (m/w/d).
Die finanzielle Förderquote von 70 % wird durch die Gemeinde Hagen im Bremischen eingeworben.
Die finanziellen Mittel für den Eigenanteil an den zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rund 10.000,00 € (zusätzlich) werden im Haushalt 2023 sowie in der weiteren Finanzplanung eingestellt.
Ferner soll geprüft werden, ob die Einbeziehung klimaschutzrelevanter Bauprojekte möglich ist. Sollte dies der Fall sein, soll dieses mit in den Passus aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beratendes Mitglied Martin Eckardt stellt anschließend noch die Frage an Frau Friederike Klohs, ob die Baumfällung neben dem Sanitätshaus zulässig war, da es sich hier um einen geschützten Baum handeln soll.
Das Sanitätshaus hat einen Antrag zur Herstellung von Parkflächen neben dem Sanitätshaus gestellt und im Zuge dieser Baumaßnahme soll dieser Baum weichen. Eine entsprechende Information liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Sitzung

Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Nummer 4/2021-2026

Datum Montag, 21. März 2022

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Vorlage

Nummer 98/2021-2026

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