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öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 18 `Markenmoor`, Ortsteil Bramstedt-Wittstedt

Beschlusstext

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Bemerkung

Herr Dierk Brockmöller stellt das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. Entstehen soll ein allgemeines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern bzw. Doppelhäusern auf neun Grundstücken mit zwei Zufahrten.
Ortsratsmitglied Elke Burkhardt möchte wissen, ob ein Baugebot für die Grundstücksbebauung vorgegeben wird.
Herr Dierk Brockmöller ist sich unsicher, ob ein solches Baugebot verankert werden könnte, da es sich hier nicht um einen städtebaulichen Vertrag handeln würde.
Der Ortsrat Bramstedt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf der Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 18 „Markenmoor“, Ortsteil Bramstedt-Wittstedt wird zugestimmt.
Die Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiliung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Der ergänzte Befund zu Starkregenereignisse mit Datum vom 04.11.2021 wird als Inhalt der Begründung zum Bebauungsplan Nr.18 beschlossen.

Sitzung

Organisation Ortsrat Bramstedt

Nummer 3/2021-2026

Datum Mittwoch, 16. März 2022

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Vorlage

Nummer 92/2021-2026

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