Abstimmungsdetails
Gemeinsamer Antrag der SPD- Fraktion und der Gruppe WIN@WBV, Berner, FDP, FW: Verbindliche Anwendung des TVöD in allen städtischen Gesellschaften
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt:
In sämtlichen städtischen Gesellschaften in Wilhelmshaven ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) verbindlich anzuwenden.
Vorab ist zu prüfen ob als erster Schritt ein Haustarifvertrag in Anlehnung an den TVöD eingeführt werden kann. Für die Tochtergesellschaften wird bis zum 30.06.2024 von den jeweiligen Geschäftsführern und Betriebsleitern ein Überleitungstarifvertrag in einen Haustarif in Anlehnung an den TVÖD erarbeitet und dem Ausschuss für Personal und Gleichstellung vorgelegt und im Anschluss in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen verabschiedet. Die Grundlage der Vereinbarung zur Überleitung der Mitarbeiter werden analog den Erfahrungen aus der Überleitung des BAT in den TVÖD (01.10.2005) genutzt. Dabei soll die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts zum nächstmöglichen Termin in folgenden Schritten erfolgen:
Ermittlung der neuen Entgeltgruppe
Bildung eines Vergleichsentgelts
Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (mindestens Erfahrungsstufe 2)
Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich einen Vorschlag auszuarbeiten, in dem festgelegt wird, bis zu welchem Zeitpunkt die Umstellung auf den TVöD für jede einzelne städtische Gesellschaft abgeschlossen sein kann und bis 30.06.2024 zu ermitteln, welche Kostenauswirkungen dieses für die folgenden Haushalte bedeuten.
In sämtlichen städtischen Gesellschaften in Wilhelmshaven sind die Verträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich zu entfristen, wenn eine Beschäftigungsdauer von zwei Jahren überschritten ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind leitende Angestellte/ Geschäftsführer. Hier gelten die bisherigen Regelungen. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 7
Dagegen 0
Enthalten 7