Abstimmungsdetails
Antrag WIN@WBV- und CDU-Fraktion: Konzeptentwicklung für die Verwaltungsstruktur unter Berücksichtigung des künftigen Personalfehls als auch der Digitalisierungsmöglichkeiten
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Konzept für die Verwaltungsstruktur fortlaufend weiter zu entwickeln, welches sowohl das künftige Personalfehl als auch dem gegenüberstehend die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigt. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Personal und Gleichstellungsfragen und den Datenverarbeitungs- und Digitalisierungsausschuss fortlaufend über die Umsetzung des Konzeptes informieren.
Das Konzept soll keinen Denkverboten unterliegen und ggf. auch unterschiedliche Varianten und Möglichkeiten aufzeigen. Hinsichtlich finanzieller Auswirkungen sind sowohl alle Einsparungen in allen Bereichen aufzuzeigen als auch notwendige Ausgaben, die sich ggf. durch fortschreitende Digitalisierung ergeben. Die Digitalisierungsausgaben sind dabei getrennt nach Auswirkungen aufgrund ohnehin bestehender gesetzlicher Verpflichtung sowie ggf. zusätzliche Ausgaben, die aus weiteren Varianten/ Konzeptvorschlägen ergeben. Zu berücksichtigen ist auch die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und der sich hieraus ergebende geminderte Raumbedarf. Zugrunde zu legen sind folgende Vorgaben: Unter Berücksichtigung der Personalfluktuation der vergangenen Jahre sowie des Ausscheidens aufgrund der Altersgrenze ist davon auszugehen, dass 150 Stellen (Vollzeitäquivalent=VZÄ) nicht nachbesetzt werden können, selbst wenn sich in der Aufgabenkritik/Verwaltungsstruktur keinerlei Änderungen ergeben würden. Es ist somit erforderlich, die Verwaltung so aufzustellen, dass die Aufgaben auch mit einer Reduzierung von 10% der Stellen (VZÄ) gewährleistet werden muss. Diese Reduzierung ist durch geeignete Maßnahmen im Zuge der Digitalisierung zu kompensieren, was einer sehr konservativen Einschätzung der Einsparung entspricht und somit solide erscheint. Die Reduzierung der VZÄ sind dementsprechend beginnen ab dem Kalenderjahr 2026 mit mindestens 5 % auszuplanen und dann jährlich um mindestens ein Prozent zu steigern. Das Konzept ist dem Rat bis zum 30.11.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Beschluss ist dem Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2023/2024 beizufügen, die obigen Vorgaben zum Stellensoll sowie ggf. Infrastrukturanpassungen in diesem zu berücksichtigen. Ausgaben für gesetzlich verpflichtende Digitalisierungsmaßnahmen dürften dabei nicht zusätzlich anfallen, da diese ohnehin in der Haushaltsplanung abgebildet sein müssen. - Status:
- geänderter Beschlussvorschlag
Dafür 9
Dagegen 0
Enthalten 5