Abstimmungsdetails
Antrag Gruppe WIN@WBV, Berner, FDP/FW: Änderung der Satzung der Klinikum Wilhelmshaven gGmbH
- Beschlusstext:
- Der Rat beschließt,
die Satzung des Klinikum Wilhelmshaven wird wie folgt geändert:
§ 10
Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Stimmberechtigten Mitgliedern sowie weitern nicht stimmberechtigten Mitgliedern und ggf. nicht stimmberechtigten Mitgliedern, die ein Grundmandat ausüben.
Mitglieder sind:
……
d)
Zwei Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Klinikum gGmbH stehen oder im Rahmen der Personalgestellung durch den Eigenbetrieb RNK dauerhaft im Klinikum arbeiten,
Die Wahl ist in Anlehnung an das durch die Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz vorgegebene Wahlverfahren durchzuführen. Die Arbeitnehmer scheiden mit Beendigung ihres jeweiligen Arbeitsverhältnisses aus dem Aufsichtsrat aus, ihre Amtsdauer…..
Begründung zu Buchstabe d):
Die vom Eigenbetrieb RNK ins Klinikum entliehenen Arbeitnehmer wurden bisher nicht zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zugelassen. Dies wird durch die Satzungsänderung nunmehr ermöglicht und entspricht somit den gesetzlichen Regelungen. Die Wahlberechtigung der vom RNK gestellten Mitarbeiter des Klinikums muss vom Betriebsrat selbst umgesetzt werden.
Die Satzung der gGmbH sieht die analoge Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetz vor. Diese verweist für die Wahlberechtigung über § 5 Abs.2 Betriebsverfassungsgesetz auf § 7 Abs.2, Satz 2.: „Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.“
Da die Arbeitnehmer des RNK im Wege der Personalgestellung dauerhaft an die gGmbH entliehen sind, sind sie wahlberechtigt.
e) ein nicht stimmberechtigtes Mitglied des Betriebsrates der Gesellschaft, das vom Betriebsrat benannt wird.
Begründung zu e)
Da das entsandte Mitglied des Betriebsrates kein Stimmrecht hat, ist es rechtlich nicht als Arbeitnehmervertreter im Rahmen der Mitbestimmung einzustufen, daraus folgt, dass es nicht von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählt werden muss, sondern von dem Betriebsrat entsandt werden kann.
Die bisherigen Buchstaben e) und f) werde zu f) und g) - Status:
- mehrheitlich zugestimmt
Dafür 34
Dagegen 1
Enthalten 2