Abstimmungsdetails

Antrag WIN@WBV-Fraktion: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeit in Erarbeitung befindliche Dienstanweisung zum Investitionscontrolling, die auch Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beinhalten soll, auf richtlinienspezifische Bestandteile hin zu überprüfen.
Sie erarbeitet in diesem Zuge auch eine entsprechende Richtlinie und legt sie dem Rat rechtzeitig zur Beschlussfassung vor, dass diese in der Stadtverwaltung zum 01.01.2024 umgesetzt werden kann.
Insbesondere soll der Rat über die Wertgrenzen für die Unterscheidung von erheblicher und unerheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 ABS. 1 KomHKVO entscheiden.
Für jede finanzwirksame Maßnahme Investitionen, also für alle Maßnahmen, die sich auf Ausgaben und Einnahmen der Stadt auswirken, ist eine vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Anlehnung an den Ausführungen der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 7 LHO Niedersachsen zwingend durchzuführen und vollständig zu dokumentieren.
In dieser sind Handlungsbedarf bzw. die zu erreichende Ziele so funktional wie möglich formuliert und alle hierzu möglichen, denkbaren Alternativen zunächst vollständig aufzuführen.
In einem zweiten Schritt sind Alternativen, die für die Erreichung des Ziels nicht geeignet scheinen, begründet auszusondern.
Die verbleibenden Alternativen sind konkret zu beschreiben und unter Berücksichtigung aller finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, somit inklusive aller Lebenszykluskosten, Personalkosten u. ä. für einen sinnvoll gewählten Betrachtungszeitraum zu berechnen und darzustellen.
Nicht monetäre Faktoren sind in einer ergänzenden Nutzwertanalyse zu betrachten. Der Entscheidungsfokus ist jedoch vorrangig auf monetäre Aspekte zu richten.
Die Verwaltung entwickelt analog zu der der o.a. VV als Anlage beigefügten Arbeitsanleitung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des BMF eine Handlungsanleitung für die Stadt Wilhelmshaven, die auch die Komplexität einzelner Maßnahmen berücksichtigen soll.
Diese ist dem Rat bis zur Sitzung im Juni 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei Beschlussvorlagen an den Rat sind die WU Bestandteil der Verwaltungsvorlage.
Auch finanzwirksame Maßnahmen, die nicht der Beschlussfassung des Rates unterliegen, dürfen ohne dokumentierte WU nicht vollzogen werden. Diesen Vorgängen ist die WU als begründende Unterlage beizufügen. Sie werden Bestandteil des Vorgangs und unterliegen somit auch der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.
(geändert auf Antrag der WIN@WBV-Fraktion im Rat am 28.06.2023)
Status:
geänderter Beschlussvorschlag

Dafür 35

Dagegen 1

Enthalten 3