Abstimmungsdetails
Antrag WIN@WBV-Fraktion: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt:
Für jede finanzwirksame Maßnahme, also für alle Maßnahmen, die sich auf Ausgaben und Einnahmen der Stadt auswirken, ist eine vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Anlehnung an den Ausführungen der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 7 LHO Niedersachsen zwingend durchzuführen und vollständig zu dokumentieren.
In dieser sind Handlungsbedarf bzw. die zu erreichende Ziele so funktional wie möglich formuliert und alle hierzu möglichen, denkbaren Alternativen zunächst vollständig aufzuführen.
In einem zweiten Schritt sind Alternativen, die für die Erreichung des Ziels nicht geeignet scheinen, begründet auszusondern.
Die verbleibenden Alternativen sind konkret zu beschreiben und unter Berücksichtigung aller finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, somit inklusive aller Lebenszykluskosten, Personalkosten u. ä. für einen sinnvoll gewählten Betrachtungszeitraum zu berechnen und darzustellen.
Nicht monetäre Faktoren sind in einer ergänzenden Nutzwertanalyse zu betrachten. Der Entscheidungsfokus ist jedoch vorrangig auf monetäre Aspekte zu richten.
Die Verwaltung entwickelt analog zu der der o.a. VV als Anlage beigefügten Arbeitsanleitung für Wirtschaftlichkeits-untersuchungen des BMF eine Handlungsanleitung für die Stadt Wilhelmshaven, die auch die Komplexität einzelner Maßnahmen berücksichtigen soll.
Diese ist dem Rat bis zur Sitzung im Juni 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei Beschlussvorlagen an den Rat sind die WU Bestandteil der Verwaltungsvorlage.
Auch finanzwirksame Maßnahmen, die nicht der Beschlussfassung des Rates unterliegen, dürfen ohne dokumentierte WU nicht vollzogen werden. Diesen Vorgängen ist die WU als begründende Unterlage beizufügen. Sie werden Bestandteil des Vorgangs und unterliegen somit auch der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. - Status:
- an Fachausschuss verwiesen
Dafür 32
Dagegen 6
Enthalten 1