Abstimmungsdetails

Finanzierung Klinikum

Beschlusstext:
Der Rat beschließt, das Eigenkapital der Klinikum Wilhelmshaven gGmbH mit folgenden Maßnahmen um bis zu 10,8 Mio. € aufzustocken:
Aufstockung des Eigenkapitals um 6,4 Mio. € durch die Kernverwaltung.
Der Rat beschließt hierfür gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Nachbewilligung in Höhe von 6,4 Mio. € nach § 117 NKomVG zum Haushalt 2023. Die Aufstockung erfolgt in Form einer Einzahlung in die Kapitalrücklage über den Eigenbetrieb RNK in die KW gGmbH.
Aufstockung des Eigenkapitals um 4,4 Mio. € durch den Eigenbetrieb RNK.
Hierfür wir die noch bestehende Kreditermächtigung 2021 im Eigenbetrieb RNK in Höhe von 4,4 Mio. € genutzt. Die Aufstockung erfolgt in Form einer Einzahlung in die Kapitalrücklage der KW gGmbH.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, Zuschüsse an die KW gGmbH in einer Höhe von bis zu 13,3 Mio. € zu leisten:
Der Rat beschließt hierfür gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG eine Nachbewilligung in Höhe von 3,3 Mio. € nach § 117 NKomVG zum Haushalt 2023.
Der Rat verpflichtet sich, einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 10,0 Mio. € in den Doppelhaushalt 2023/24 für das Jahr 2023 einzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit der DKB AG eine Vereinbarung über die Begebung einer Bürgschaft der Stadt Wilhelmshaven gegenüber der DKB AG mit folgenden Rahmenbedingungen zu verhandeln, um eine Öffnung des Fördermittelkontos zu erreichen den Zuschussbedarf (s. Punkt 2) zu reduzieren:
In der Höhe begrenzte Absicherung von Ansprüchen der DKB AG gegen die KW gGmbH aus dem Darlehensvertrag (Fördermitteldarlehen über 99 Mio. €)
Begrenzung auf den zur Finanzierung der Tiefgründung des Klinikneubaus benötigten Betrag, um und die Zuschüsse (siehe Punkt 2) in entsprechender Höhe zu reduzieren.
Die DKB AG darf die Bürgschaftsforderung gegenüber der Stadt Wilhelmshaven nur geltend machen, wenn das Land Niedersachsen den Fördermittelbescheid in der Fassung vom 12.12.2017 gegenüber der KW gGmbH widerruft.
Die Bürgschaft mit den konkreten Konditionen wird dem Rat zur Zustimmung vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines fairen, diskriminierungsfreien und transparenten Bieterverfahrens mögliche Angebote für strategische Partnerschaften und/oder Beteiligungen Dritter (auch privater Träger) an der KW gGmbH einzuholen und dem Rat vorzustellen.
Die Verwaltung wird dabei folgende Zielsetzungen verfolgen:
Sicherstellung der Interessen der Bevölkerung an einer leistungsfähigen Krankenhausversorgung in Wilhelmshaven auf hohem Niveau,
Sicherstellung der zeitnahen Fertigstellung des Klinikneubaus,
Sicherstellung der wirtschaftlichen Interessen der Stadt Wilhelmshaven,
Sicherstellung der Interessen der Beschäftigten.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 8

Dagegen 0

Enthalten 6