Abstimmungsdetails

Antrag WIN@WBV und CDU-Fraktionen: Konzeptentwicklung für die Verwaltungsstruktur unter Berücksichtigung des künftigen Personalfehls als auch der Digitalisierungsmöglichkeiten

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Verwaltungsstruktur zu entwickeln, welches sowohl das künftige Personalfehl als auch dem gegenüberstehend die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigt.
Das Konzept soll keinen Denkverboten unterliegen und ggf. auch unterschiedliche Varianten und Möglichkeiten aufzeigen. Hinsichtlich finanzieller Auswirkungen sind sowohl alle Einsparungen in allen Bereichen aufzuzeigen als auch notwendige Ausgaben, die sich ggf. durch fortschreitende Digitalisierung ergeben. Die Digitalisierungsausgaben sind dabei getrennt nach Auswirkungen aufgrund ohnehin bestehender gesetzlicher Verpflichtung sowie ggf. zusätzliche Ausgaben, die aus weiteren Varianten/ Konzeptvorschlägen ergeben. Zu berücksichtigen ist auch die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und der sich hieraus ergebende geminderte Raumbedarf. Zugrunde zu legen sind folgende Vorgaben: Unter Berücksichtigung der Personalfluktuation der vergangenen Jahre sowie des Ausscheidens aufgrund der Altersgrenze ist davon auszugehen, dass 150 Stellen (Vollzeitäquivalent=VZÄ) nicht nachbesetzt werden können, selbst wenn sich in der Aufgabenkritik/Verwaltungsstruktur keinerlei Änderungen ergeben würden. Es ist somit erforderlich, die Verwaltung so aufzustellen, dass die Aufgaben auch mit einer Reduzierung von 10% der Stellen (VZÄ) gewährleistet werden muss. Diese Reduzierung ist durch geeignete Maßnahmen im Zuge der Digitalisierung zu kompensieren, was einer sehr konservativen Einschätzung der Einsparung entspricht und somit solide erscheint. Die Reduzierung der VZÄ sind dementsprechend beginnen ab dem Kalenderjahr 2026 mit mindestens 5 % auszuplanen und dann jährlich um mindestens ein Prozent zu steigern. Das Konzept ist dem Rat bis zum 30.11.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Beschluss ist dem Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2023/2024 beizufügen, die obigen Vorgaben zum Stellensoll sowie ggf. Infrastrukturanpassungen in diesem zu berücksichtigen. Ausgaben für gesetzlich verpflichtende Digitalisierungsmaßnahmen dürften dabei nicht zusätzlich anfallen, da diese ohnehin in der Haushaltsplanung abgebildet sein müssen.
Begründung:
Nach Verwaltungsauskunft beläuft sich die Zahl der durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen ausscheidenden Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung in den kommenden 10 Jahren auf über 400. Eine Nachbesetzung aller Stellen erscheint allein vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Fachkräftemangels (Stichwort geburtenschwache Jahrgänge) und der daraus resultierenden verstärkten Konkurrenzsituation zu anderen Arbeitgebern unmöglich. Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung auch in der Verwaltung immer weiter voran, allein vor dem gesetzlich verpflichtenden Hintergrund. In einschlägigen Veröffentlichungen wird von einer möglichen Reduzierung des Aufwands bei restriktiver Umsetzung von bis zu 30 Prozent ausgegangen, der sich vornehmlich in geringerem Personalbedarf niederschlägt.
Status:
an Fachausschuss verwiesen

Dafür 21

Dagegen 16

Enthalten 4