Abstimmungsdetails
Umsetzung des Einzelhandelskonzepte 2019 der Stadt Wilhelmshaven: Änderung verschiedener Bebauungspläne Aufstellungsbeschluss
- Beschlusstext:
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Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt aufgrund des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147), die Änderungen folgender Bebauungspläne: 30, 7. vereinfachte Änderung - FLENSBURGER STRASSE -, 36A, 2. vereinfachte Änderung - EBKERIEGE WEST -, 36C, 1. vereinfachte Änderung - EBKERIEGE-PETERSTRASSE -, 40, 8. vereinfachte Änderung - HAVERMONIKENSTRASSE / KOHLENHAFEN -, 43B, 1. vereinfachte Änderung - GRENZSTRASSE – SÜDL. BREMER STRASSE -, 80, 3. vereinfachte Änderung - GEBIET LADESTRASSE -, 80A, 7. vereinfachte Änderung – GÜTERSTRASSE -, 94, 1. vereinfachte Änderung - GEWERBEGEBIET SÜDLICH FLUTSTRASSE -, 94C, 6. vereinfachte Änderung - GEWERBEGEBIET NIEDERSACHSENDAMM -, 164B, 1. vereinfachte Änderung - MARKTSTRASSE WEST –ÖSTLICHER TEILBEREICH -, 166, 2. vereinfachte Änderung - SÜDLICH GROSS BELT -, 184, 5. vereinfachte Änderung - HEUWEG WEST -, 214, 1. vereinfachte Änderung - TECHNOLOGIE PARK – EHEMALIGE MARINE BANT.
Die Bebauungsplanänderungen werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als ergänzender Textbebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Vorlage ist als Anlage des Originalprotokolls Bestandteil der Niederschrift. - Status:
- mehrheitlich zugestimmt
Dafür 34
Dagegen 4
Enthalten 2