Abstimmungsdetails
Antrag Beigeordneter Heinemann: Nichtanwendung der jährlichen Höchstgrenze bei der Angemessenheit der Aufsichtsratshonorare des Klinikums Wilhelmshaven
- Beschlusstext:
- Vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die Kommunalaufsicht Es wird beantragt, im Falle des Klinikums Wilhelmshaven bei der Angemessenheit der Aufsichtsratshonorare keine jährliche Höchstgrenze gemäß Beschlussvorlage Nr. 148 aus 2017 anzuwenden, sondern auf die Angemessenheit des Sitzungsgeldes für die einzelne Sitzung abzustellen. Der Antrag gilt ab der möglichen Rückzahlungspflicht, die am 31.3.2023 für das Jahr 2022 entstehen könnte.
(geändert auf Antrag von Ratsherrn Stoffers im Rat am 15.03.2023.) - Status:
- geänderter Beschlussvorschlag
Dafür 34
Dagegen 1
Enthalten 6