Abstimmungsdetails

Erbbauzinshöhe bei Bestellung eines Erbbaurechts bzw. bei vorzeitiger Verlängerung der Erbbaurechtdauer / Erneuerung eines Erbbaurechts

Beschlusstext:
Bei der Bestellung, vorzeitigen Verlängerung oder Erneuerung eines Erbbaurechts soll der jährliche Erbbauzins je nach Erbbaurechtszweck künftig anhand des vollen Bodenrichtwerts (bzw. Verkehrswerts) bestimmt werden.
Es gelten die folgenden Erbbauzinssätze:
Gemeinnütziger Zweck gem. § 52 Abgabenordnung 3 %
Sozialer oder öffentlich geförderter Wohnungsbau 4 %
Frei finanzierter Wohnungsbau / Einfamilienhäuser 5 %
Gewerbe 6 %
Fälle, in denen von dieser Festlegung abgewichen wird (insb. Nutzung im Interesse der Stadt/Kitas), sind dem Rat zur Einzelfallentscheidung vorzulegen.
Status:
mehrheitlich zugestimmt

Dafür 31

Dagegen 8

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