Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 125, 3. Änderung Freizeitgelände Fedderwardergroden Süd/Schule 1. Behandlung der Stellungnahmen und 2. Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
1. Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen gem. Vorlage (Ergänzungsblatt Seite 01 bis 04). Sie ist als Anlage des Originalprotokolls Bestandteil der Niederschrift.
2. Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), i. V. m. §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z. Zt. geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 125, 3. Änderung - Freizeitgelände Fedderwardergroden Süd/ Schule - Zusatz: aufgestellt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB) als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 22.12.2022 mit den Angaben nach §2a BauGB ist dem Bebauungsplan gem. §9 (8) des BauGB beigefügt. 4
Der Rat nimmt gleichzeitig zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung gem. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB entsprechend der vorliegenden Darstellung angepasst wird (Berichtigung Nr. 31)
Status:
mehrheitlich zugestimmt

Dafür 36

Dagegen 3

Enthalten 0