Abstimmungsdetails

Antrag Beigeordneter Heinemann: Nichtanwendung der jährlichen Höchstgrenze bei der Angemessenheit der Aufsichtsratshonorare des Klinikums Wilhelmshaven

Beschlusstext:
Es wird beantragt, im Falle des Klinikums Wilhelmshaven bei der Angemessenheit der Aufsichtsratshonorare keine jährliche Höchstgrenze gemäß Beschlussvorlage Nr. 148 aus 2017 anzuwenden, sondern auf die Angemessenheit des Sitzungsgeldes für die einzelne Sitzung abzustellen. Der Antrag gilt ab der möglichen Rückzahlungspflicht, die am 31.3.2023 für das Jahr 2022 entstehen könnte.
Status:
vertagt

Dafür 29

Dagegen 6

Enthalten 4