Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 40, 6. Änderung (vorhabenbezogen)/ Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 35 (VEP 035) - Havermonikenstraße - Kohlenhafen- 1. Aufstellungsbeschluss 2. Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 24

Beschlusstext:

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt aufgrund des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40, 6. Änderung (vorhabenbezogen)/ Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 35 (VEP 035) – Havermonikenstraße-Kohlenhafen - im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB. Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss tritt der vorherige Aufstellungsbeschluss außer Kraft. Die Vorlage ist als Anlage des Originalprotokolls Bestandteil der Niederschrift.
Am 20.11.2019 wurde der Beschluss (Vorl. 319/2019) über die Veränderungssperre Nr. 24 gefasst, der Beschluss wird hiermit in Ergänzung zu der vorliegenden Beschlussvorlage (Vorl. 180/2022) aufgehoben.
Status:
mehrheitlich zugestimmt

Dafür 31

Dagegen 5

Enthalten 2