Abstimmungsdetails

Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt entsprechend dem Antrag des Jugendparlamentes vom 30.06.2022 die nachfolgende Änderungen der Wahlordnung des Jugendparlamentes:
I. § 3 Ziff. 1 und Ziff. 2 der Wahlordnung erhalten folgende Fassung:
„Die Wahlperiode beginnt im März 2023. Sie beträgt zwei Jahre. Die bisherigen
Mitglieder des Jugendparlamentes bleiben bis zur
Konstituierung des
neu gewählten Jugendparlaments im Amt.“
„Die Wahlleitung wird dem Jugendparlament einen Termin für die Neuwahl zur Beschlussfassung vorschlagen.“
II. § 5 Ziff. 2 Satz 1 wird gestrichen.
III. In § 12 Ziff. 1 wird der Begriff „einer Woche“ durch den Begriff „eines Monats“ ersetzt.

Des Weiteren beschließt der Rat, die Geschäftsordnung des Jugendparlamentes wie folgt zu ändern:
§ 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
„Die Wahlperiode beginnt im März 2023. Sie beträgt zwei Jahre. Die bisherigen Mitglieder des Jugendparlamentes bleiben bis zur Konstituierung des neu gewählten Jugendparlamentes im Amt.“
Die o. g. Änderungen treten am Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Wilhelmshaven in Kraft.
Status:
mehrheitlich zugestimmt

Dafür 34

Dagegen 2

Enthalten 1