Abstimmungsdetails

Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze zum 1. Januar 2025
- Änderung zur Sicherstellung der Aufkommensneutralität der Grundsteuer

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Springe fasst folgenden Beschluss:
Die Hebesätze der Grundsteuern A und B werden ab dem Haushaltsjahr 2025 auf 489 v.H. festgesetzt.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 450 v.H. unverändert.
Die beigefügte „1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Springe“ wird beschlossen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 31

Dagegen 0

Enthalten 0