Abstimmungsdetails
Neufassung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Springe
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Springe fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Benutzungsordnung mit der folgenden Änderung des § 5 Abs. 1 aus der Anlage 1.
§ 5 Abs.1 „Die Ausleihe von Medien der Stadtbibliothek ist nur mit einem gültigen Leseausweis zulässig.“ - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 32
Dagegen 0
Enthalten 0