Abstimmungsdetails

Neufassung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Springe

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Springe fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Benutzungsordnung mit der folgenden Änderung des § 5 Abs. 1 aus der Anlage 1.
§ 5 Abs.1 „Die Ausleihe von Medien der Stadtbibliothek ist nur mit einem gültigen Leseausweis zulässig.“
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 32

Dagegen 0

Enthalten 0