Abstimmungsdetails

Eigenbetrieb Kalkulation der Abwassergebühr 2025-2027
18. Änderung der Abwasserabgabensatzung der Stadt Springe
2. Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Springe

Beschlusstext:
Der Rat trifft auf der Grundlage der in Anlage 1 - 16 beigefügten Unterlagen für den Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 folgende Ermessensentscheidungen:
Die vorhandenen Kostenüberdeckungen bei der Schmutzwassergebühr, die Niederschlagswassergebühr und die Straßenentwässerung werden gemäß Anlage 8 in dreijähriger Kalkulationsperiode ausgeglichen.

Die laufenden Aufwandskosten der Kalkulation wurden aus der mittelfristigen Wirtschaftsplanung 2024 abgeleitet und für die Jahre 2025 bis 2027 (Entwurf Wipl 2025) fortgeschrieben (Anlage 16).
Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungen werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis (Anlage 15, Stand: 25.06.24), ergänzt um die Investitionsplanung (gemäß Anlage 11 bis 14), übernommen. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze wurden aus amtlichen Afa-Tabellen unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten abgeleitet.

Der Abzug des Straßenentwässerungskostenanteils bei der Niederschlagswassergebühr erfolgt anhand des ermittelten kostenorientierten Verteilungsverhältnisses.
Als Schmutzwassermenge im gesamten Stadtgebiet werden 1.550.000 m³/Jahr für 2025, 1.600.000 m³/Jahr für 2026 und 1.650.000 m³/Jahr für 2027 prognostiziert.
Als versiegelte Flächen, von denen aus Niederschlagswasser in die Abwasserbeseitigungsanlagen einfließt, werden 2.194.000 m²/Jahr für 2025, 2.201.000 m³/Jahr für 2026 und 2.208.000 m³/Jahr für 2027 zugrunde gelegt.
Die Erfassung und Betreuung von Absetzzählern wird in Abstimmung mit den Stadtwerken angepasst.
Im Rahmen des Erlasses der 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Springe (Abwasserabgabensatzung) sind folgende Gebührensätze (Abschnitt III, § 11) festzulegen, um die vorhandene Überdeckung zurückzuführen (Anlage 17):
Die Abwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser in den Jahren 2025, 2026 und 2027 3,04 €.
Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser beträgt je Berechnungseinheit m² für die Jahre 2025, 2026 und 2027 0,51 €.
Die jährliche Grundgebühr je Zähler nach § 10 Absatz 5 und 6 dieser Satzung beträgt im Jahr 2025 9,80 € auf 9,72 €/a bzw. 0,81€/Monat
beträgt in den Jahren 2026 und 202710,60 € auf 10,68 €/a bzw. 0,89 €/Monat
Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Im Rahmen des Erlasses der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Springe über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 04.07.2020 sind folgende Kostentarife festzulegen (Anlage 18).
Tarif Nummer 22
Genehmigung eines Nebenwasserzählers nach der Abwasserabgabensatzung der Stadt Springe 15,54 €
Tarif Nummer 24.2
a) Einsatz des Kanalspülwagens der Stadt Springe
für eine Einsatzstunde 151,18 €
je weitere angefangene Viertelstunde 37,79 €
b) An- und Abfahrt (pauschal 0,5 Std.) 75,59 €
c) Pauschale für Spülwasser (Aufnahme und Einsatz von
1 bis zu 8 m³) 25,20 bis 68,72 €
Tarif Nummer 24.3
Sonstige Benutzungen der Schmutzwasserkanalisation oder der Mischwasserkanalisation jeweils inclusive der Abwasserreinigung 3,30 €/m³
Tarif Nummer 24.4
Sonstige Benutzungen der Niederschlagswasserkanalisation 1,12 €/m³
Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 33

Dagegen 0

Enthalten 0