Abstimmungsdetails
Jahresabschluss, Entlastung des Bürgermeisters und Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2018
- Beschlusstext:
- Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Personalentwicklung und EDV empfiehlt dem Rat der Stadt Springe über den Verwaltungsausschuss, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Jahresabschluss der Stadt Springe für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.555.361,10 EUR (ordentliches Ergebnis: -1.834.307,80 EUR, außerordentliches Ergebnis: 278.946,70 EUR) beschlossen.
In Kenntnis des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Springe zum 31.12.2018 und der dazu dem Rat vorgelegten Stellungnahme wird dem Bürgermeister gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Das in der Bilanz ausgewiesene Jahresergebnis in Höhe von -1.555.361,10 EUR ist gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO in Höhe des ordentlichen Ergebnisses von -1.834.307,80 EUR mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses mit dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses und den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu verrechnen.
Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 278.946,70 EUR wird durch o.g. Verrechnung vollständig aufgebraucht, so dass keine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gem. § 110 Abs. 6 NKomVG mehr möglich ist. - Status:
- mehrheitlich zugestimmt
Dafür 8
Dagegen 1
Enthalten 0