Abstimmungsdetails
Beförderung von Frau Jana Malzew zur Stadtamtfrau
- Beschlusstext:
- Frau Jana Malzew wird gemäß § 20 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) mit Wirkung vom 1. November 2024 zur Stadtamtfrau (Besoldungsgruppe A 11) ernannt.
- Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 35
Dagegen 0
Enthalten 0