Abstimmungsdetails
Widmung der Straße "Boitzumer Weg" und Änderung des Verbindungsweges "Leftjestraße-Beckmannstraße im Stadtteil Holtensen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG)
- Beschlusstext:
- Der Ausschuss für Bauen, Technik und Betriebshof empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Straße „Boitzumer Weg“, bestehend aus dem Flurstück 91 der Flur 3 in der Gemarkung Holtensen, wird entsprechend den Anlagen 1 und 2 als Gemeindestraße in Form einer Gemeindeverbindungsstraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Springe.
Die dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügte Widmungsverfügung ist öffentlich bekannt zu machen.
Die Widmung der Straße „Leftjestraße“ wird insoweit geändert, dass der westliche Teil des Flurstücks 107/8, Flur 2, Gemarkung Holtensen (verjüngter Bereich zwischen den Hausnummern 13 und 15), entsprechend den Anlagen 3 und 4 auf die Benutzung von Fußgängern eingeschränkt wird.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Springe.
Die dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügte Widmungsverfügung ist öffentlich bekannt zu machen. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 9
Dagegen 0
Enthalten 0