Abstimmungsdetails

Erneute Übernahme einer Bürgschaft zur Besicherung der Kreditlinie der Stadtwerke Springe GmbH

Beschlusstext:
Die Stadt Springe übernimmt bei Bedarf eine Bürgschaft für die Stadtwerke Springe GmbH zur Besicherung der Kreditlinie zu folgenden Bedingungen.
Die Bürgschaft ist auf 80 % des besicherten Kreditbetrages und maximal 4 Mio. EUR beschränkt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beginnt frühestens am 1. Juli 2023 und endet spätestens zum 30. Juni 2024.
Der durch die kommunale Bürgschaft entstehende, rechnerische Zinsvorteil ist an die Bürgin abzuführen.
Der Vollzug des Beschlusses steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 34

Dagegen 0

Enthalten 1