Abstimmungsdetails

Klimaschutz und Klimaanpassung: Leitlinien in der Stadtplanung

Beschlusstext:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die unten genannten Beschlüsse zu fassen.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unten genannten Beschlüsse zu fassen.
Der Rat beschließt bei der Aufstellung von informellen Planungen, städtebaulichen Konzepten und Funktionsplänen in der Bauleitplanung, in städtebaulichen Verträgen und Grundstückskaufverträgen grundsätzlich verstärkt Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen. Das bedeutet auch eine weitgehende Nutzung dezentral erzeugter erneuerbarer Energien zur energetischen Versorgung in neuen Baugebieten mit dem Ziel, die CO2-Emissionen für die Energieversorgung im Stadtgebiet deutlich zu reduzieren.
Die Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (s. Anlage 1) sind in den jeweiligen Planungsebenen zu prüfen und deren Berücksichtigung zu dokumentieren. In der Bauleitplanung sind die infrage kommenden Maßnahmen in die Abwägung einzustellen.
Die von den Fraktionen eingebrachten Ergänzungen zu den Leitlinien in der Stadtplanung werden gemäß den „Empfehlungen der Verwaltung/des Arbeitskreises Klima“ (s. Anlage 2; letzte Spalte der Tabelle) beschlossen.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 9

Dagegen 0

Enthalten 0