Abstimmungsdetails
Bebauungsplan Nr. 171 "Schiefergrube Magog", Ortsteil Bad Fredeburg
(im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschlusstext:
- Damit hat die Stadtvertretung mit 28 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/904 umgrenzte Gebiet des Betriebsstandortes der Schiefergrube Magog im Ortsteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung eines gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 171 "Schiefergrube Magog".
Planungsziel ist im Wesentlichen die Erweiterung des bestehenden Industriegebietsbereiches in westliche Richtung durch Ausweisung zusätzlicher betriebsgebundener Industriefläche.
Zu diesem Zweck wird der das Betriebsgelände bisher bauleitplanungsrechtlich fassende Bebauungsplan Nr. 36 "Weißer Stein II" von 1984 den aktuellen betrieblichen Erfordernissen gemäß in Teilen neu überplant und örtlich erweitert und vorbehaltlich der späteren Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes Nr. 171 durch diesen in den betreffenden Bereichen ersetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 "Schiefergrube Magog" erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich in Teilen deckungsgleichen 39. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Stadtvertretung erwartet, dass die Anliegergemeinschaft Schieferweg und die Schiefergruben Magog GmbH kurzfristig in moderierte Gespräche zwecks Lösung des Konflikts zur weiteren räumlichen Entwicklung der Schiefergrube Magog gehen. - Status:
- Mehrheitlich beschlossen
Dafür 28
Dagegen 8
Enthalten 0